Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der HALKES GmbH, [PLZ Ort] (nachfolgend «HALKES»), für Montage- und Werkleistungen im Bereich der Gebäudetechnik. Stand: [Monat Jahr]

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen von HALKES gegenüber Unternehmen (B2B). Sie gelten ausschliesslich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn HALKES ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Massgebend ist die bei Vertragsschluss aktuelle Fassung.

2. Offerten und Vertragsschluss

Offerten von HALKES sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern nichts anderes vermerkt ist. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder mit Aufnahme der Arbeiten zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

3. Leistungsumfang

HALKES erbringt Montage- und Installationsleistungen in der Gebäudetechnik (insbesondere Heizung, Anlagen- und Rohrleitungsbau, Lüftung, Kälte, Sanitär) als Subunternehmerin des Auftraggebers. Die Arbeiten erfolgen nach den Plänen, Vorgaben und Standards des Auftraggebers, jedoch stets unter eigener fachlicher Leitung von HALKES. Der Leistungsumfang ergibt sich abschliessend aus der Offerte bzw. dem Werkvertrag.

4. Regieeinsätze

Bei Einsätzen auf Stundenbasis (Regie) gelten die in der Offerte vereinbarten Stundensätze. Gearbeitete Stunden, Material und Spesen werden rapportiert. Rapporte gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber sie nicht innert 5 Arbeitstagen nach Zustellung schriftlich beanstandet. Wartezeiten, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. fehlender Zugang, fehlende Pläne, fehlendes Material Dritter), gelten als Arbeitszeit.

5. Pauschalaufträge / Werkverträge

Bei Pauschalaufträgen ist der vereinbarte Festpreis für den definierten Leistungsumfang verbindlich. Zusatz- und Mehrleistungen (Nachträge) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung vor Ausführung und werden separat vergütet. Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch den Auftraggeber, Dritte oder geänderte Baustellenverhältnisse verursacht werden, berechtigen HALKES zu Fristerstreckung und Vergütung des nachgewiesenen Mehraufwands.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und unentgeltlich sicher: freien Zugang zur Baustelle, aktuelle Ausführungsunterlagen, Koordination mit anderen Gewerken, Strom- und Wasseranschluss, zumutbare Lager- und Umkleidemöglichkeiten sowie — falls vereinbart — die zu tragende Arbeitskleidung. Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten, gehen daraus entstehende Mehrkosten und Verzögerungen zu seinen Lasten.

7. Termine

Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Bei Verzug von HALKES hat der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Lieferverzögerungen Dritter sowie vom Auftraggeber zu vertretende Umstände verlängern die Fristen angemessen.

8. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Bei längeren Einsätzen ist HALKES berechtigt, monatliche Akonto- bzw. Teilrechnungen zu stellen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug; es gilt der gesetzliche Verzugszins von 5%. Die Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

9. Abnahme und Mängelrechte

Der Auftraggeber prüft die Leistung nach Fertigstellung bzw. Übergabe umgehend und rügt Mängel unverzüglich schriftlich; verdeckte Mängel sind sofort nach Entdeckung zu rügen. Bei begründeten Mängeln hat HALKES zunächst das Recht zur Nachbesserung innert angemessener Frist. Erst nach erfolgloser Nachbesserung stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Mängelrechte zu. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts zum Werkvertrag.

10. Haftung

HALKES haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für Hilfspersonen sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden — insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfall und Ansprüche Dritter — ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten. HALKES unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung.

11. Personal, kein Personalverleih, Abwerbeverbot

Die Mitarbeitenden von HALKES bleiben in jeder Hinsicht Arbeitnehmer von HALKES und unterstehen deren Weisungs- und Aufsichtsrecht. Es wird kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber begründet; ein Personalverleih findet nicht statt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und 12 Monate darüber hinaus keine Mitarbeitenden von HALKES aktiv abzuwerben oder direkt bzw. indirekt anzustellen. Bei Verletzung schuldet er eine Konventionalstrafe von CHF 10'000 je Einzelfall; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

12. Kundenschutz

HALKES verpflichtet sich, Endkunden des Auftraggebers, mit denen sie im Rahmen eines Einsatzes in Kontakt kommt, während der Zusammenarbeit und 12 Monate darüber hinaus nicht aktiv zu akquirieren oder ihnen direkt Leistungen anzubieten, die Gegenstand des Einsatzes waren.

13. Geheimhaltung

Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich — auch über das Vertragsende hinaus.

14. Eigentumsvorbehalt

Von HALKES geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HALKES, soweit es nicht durch Einbau Bestandteil des Bauwerks geworden ist.

15. Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung von HALKES.

16. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der HALKES GmbH in [Ort]; zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

⚠ Interner Hinweis (vor Aufschaltung löschen): Platzhalter (Ort, Stand) ergänzen. Diese AGB sind eine fundierte Arbeitsvorlage — vor produktivem Einsatz die Höhe der Konventionalstrafe (Ziff. 11) intern festlegen und das Dokument idealerweise von einer Anwältin/einem Anwalt für Bau-/Vertragsrecht gegenlesen lassen.